Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der per QR-Code zugänglichen WebApp und des Spielprofils (der „Service"), bereitgestellt von der ULTIDO GmbH, Rommerskirchener Str. 21, 50259 Pulheim, Marke „Ultido" („Ultido", „wir").

(2) Der Park, der den Service anbietet, ist Gastgeber des Erlebnisses, aber nicht Vertragspartei dieser Nutzungsbedingungen. Marketing-E-Mails des Parks beruhen auf einer separaten Einwilligung.

(3) Der Service richtet sich an Verbraucher. Der Nutzungsvertrag kommt mit der Zustimmung (Checkbox (a)) zustande.

2. Beschreibung des Services

(1) Ultido stellt eine thematisierte WebApp bereit, die das Fahrerlebnis erweitert: Story-Inhalte, optionale KI-Bildbearbeitung, Minigames und Einlösung von Belohnungen.

(2) Es ist kein App-Download und keine Zahlung durch den Gast erforderlich. Etwaige kostenpflichtige Angebote (z.B. Speedy Pass, Gastronomie) werden ausschließlich vom Park oder dessen Partnern (z.B. Accesso) angeboten und abgewickelt; Ultido ist insoweit weder Verkäufer noch Vertragspartner des Gastes.

3. Konto und Zugang

(1) Es wird ein einfaches Spielprofil erstellt, das an die angegebene E-Mail-Adresse gebunden ist.

(2) Der Gast hält seine Zugangsdaten geheim. Ultido kann den Zugang bei begründetem Missbrauchsverdacht sperren.

(3) Mindestalter und Elternfreigabe richten sich nach dem Jugendschutz-Modul (Dok. 6).

4. Spielmechaniken und Inhalte

(1) Spielstand, Belohnungsfortschritt und parkübergreifende Persona werden im Profil gespeichert.

(2) Die Inhalte (Texte, Grafiken, Story) sind geschützt; der Gast erhält ein nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung innerhalb des Services.

(3) Ultido darf Mechaniken, Inhalte und Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, solange der Kern des Services erhalten bleibt.

5. Belohnungen / Gutscheine

(1) Es können digitale Belohnungen oder Gutscheine ausgegeben werden. Soweit nicht anders angegeben, sind diese kostenlos, nicht in Bargeld auszahlbar und nicht übertragbar.

(2) Die Einlösebedingungen (Gültigkeit, Ort, Menge, Verfügbarkeit) ergeben sich aus der jeweiligen Belohnung und, soweit anwendbar, aus den Bedingungen des Parks. Der Park kann für Einlösung und Verfügbarkeit verantwortlich sein. [ANWALTSPRÜFUNG: Wer ist Gutscheinaussteller / Einlöseverpflichteter – Ultido oder Park?]

(3) Der Anspruch auf eine Belohnung hängt ausschließlich von der Nutzung des Services (Konto) ab, nicht von einer Marketing-Einwilligung.

(4) Belohnungen können bei Manipulation, Mehrfachbeanspruchung oder Missbrauch entfallen.

6. KI-Bildfunktion

(1) Auf Anfrage (separate Einwilligung (c)) erzeugt der Service aus einem Foto ein stilisiertes Bild. Je nach Stil erfolgt die Verarbeitung teils auf eigener Infrastruktur von Ultido in der EU-Region, teils über einen externen KI-Dienst (mögliche Übermittlung in die USA auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln).

(2) Eine Gesichtserkennung findet nicht statt; das Originalfoto wird nur vorübergehend verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert. Das Ergebnis wird als KI-generiert gekennzeichnet.

(3) Der Gast versichert, über die erforderlichen Rechte am hochgeladenen Foto zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

7. Pflichten des Gastes / verbotene Nutzung

Untersagt sind insbesondere: Eingriffe in den Service, automatisierte Massenzugriffe, das Hochladen rechtswidriger oder rechteverletzender Inhalte sowie das Umgehen von Belohnungslimits.

8. Verfügbarkeit und Änderungen

(1) Der Service wird mit der üblichen Sorgfalt bereitgestellt; eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet (Wartung, Veranstaltungen, Störungen).

(2) Ultido kann diese Nutzungsbedingungen ändern; über wesentliche Änderungen wird in angemessener Weise informiert. [ANWALTSPRÜFUNG: Änderungsmechanismus im B2C-Verhältnis.]

9. Kein Widerrufsrecht

(1) Der Service ist für den Gast kostenlos; ohne entgeltlichen Fernabsatzvertrag besteht kein Widerrufsrecht.

(2) Ergänzend greift bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum die Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. [ANWALTSPRÜFUNG: Tragfähigkeit dieser Begründung bestätigen.]

10. Haftung

(1) Ultido haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ultido nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. [ANWALTSPRÜFUNG: AGB-Haftungsklausel im B2C-Verhältnis.]

11. Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Gast jederzeit durch Löschen des Profils beendet werden.

(2) Ultido kann mit angemessener Frist oder aus wichtigem Grund (Pflichtverstoß) kündigen bzw. sperren.

(3) Die Folgen der Beendigung (Datenlöschung) richten sich nach der Datenschutzerklärung (Dok. 4) und der Löschfristen-Richtlinie (Dok. 14).

12. Schlussbestimmungen / anwendbares Recht

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Wohnsitzstaates des Gastes bleiben unberührt (Art. 6 Rom I-VO).

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

(3) Kontakt: max@ultido.com, +49 221 16535560. Anbieterangaben: siehe Impressum.